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Jeder, der in der Steuererklärung Erträge bzw. Einkünfte bewusst verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das Steuerrecht ermöglicht demjenigen, der zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt Straffreiheit. Diese Möglichkeit wird Selbstanzeige genannt.
In der Tagespresse wird viel über das Thema Selbstanzeige geschrieben.
Dabei geht es insbesondere um die hohe Anzahl der Selbstanzeigen. Diese hängen im Wesentlichen mit den sog. Steuer-CD`s zusammen. Auf den Steuerdaten-CD`s sollen Namen deutscher Kunden enthalten sein, die Geld bei Schweizer oder Liechtensteiner Banken angelegt haben.
Gegen eine solche Anlage spricht grundsätzlich nichts. Eine solche Anlage wird erst dann problematisch, wenn die Erträge nicht in der deutschen Steuererklärung angegeben wurden.
Jeder, der in der Steuererklärung Erträge bzw. Einkünfte bewusst verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Das Steuerrecht ermöglicht demjenigen, der zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt Straffreiheit. Diese Möglichkeit wird Selbstanzeige genannt.
Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige und den Bedingungen, die zur Straffreiheit führen.
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