Tel: +49 40 300 687 670
Falls Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen bzw. ein Gewerbe gründen wollen, können Sie vorher bei der Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen. Wir erstellen gerne eine fachkundige Stellungnahme für Sie. Im Vorfeld lassen Sie uns bitte Ihren Businessplan zukommen.
Falls Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen bzw. ein Gewerbe gründen wollen, können Sie vorher bei der Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen.
Bitte beachten Sie die neue Rechtsgrundlage beim Gründungszuschuss ab dem 28.12.2011.
Danach gibt es u.a. folgende Neuerungen:
"Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen bzw. der Gründerin oder dem Gründer unterstützend anbieten."
Es ist insgesamt schwieriger geworden den Grüngungszuschuss zu erhalten.
Sie erhalten von Ihrem Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit dann u.a. Merkblätter zu den "Anforderungen der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle" und das Formblatt, auf dem eine abschließende Beurteilung der fachkundigen Stelle erfolgen muss (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III).
Wir erstellen gerne eine fachkundige Stellungnahme für Sie. Im Vorfeld lassen Sie uns bitte Ihren Businessplan zukommen.
Für die fachkundige Stellungnahme berechnen wir grundsätzlich ein Honorar von 250,00 €, inklusive Umsatzsteuer.
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Fax: +49 40 300 687 671
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