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Die Gebühren für die Ermittlungen des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinnermittlungen bzw. Einnahmenüberschussrechnungen) bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit sind in § 25 StBVV sowie in Tabelle B (Abschlusstabelle) geregelt. Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt (Mindestgegenstandswert: 17.500 €).
Gewinnermittlung bzw.Einnahmenüberschussrechnung | Gegenstands- | Volle Gebühr (10/10) | Rahmen | Ansatz, z.B. | Honorar (netto) |
---|---|---|---|---|---|
Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung | 200.000 € | 517,00 € | 5/10 - 30/10 | 25/10 | 1.292,50 € |
Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung | 500.000 € | 785,00 € | 5/10 - 30/10 | 25/10 | 1.962,50 € |
Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung | 1.000.000 € | 5/10 - 30/10 | 25/10 | 2.655,00 € | |
Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung | 2.000.000 € | 5/10 - 30/10 | 25/10 | 3.637,50 € |
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