Gewinnermittlungen bzw. Einnahmenüberschussrechnungen

Die Gebühren für die Ermittlungen des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinnermittlungen bzw. Einnahmenüberschussrechnungen) bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit sind in § 25 StBVV sowie in Tabelle B (Abschlusstabelle) geregelt. Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt (Mindestgegenstandswert: 17.500 €).

Gewinnermittlung bzw.Einnahmenüberschussrechnung

Gegenstands-
wert bis

Volle
Gebühr
(10/10)
 
RahmenAnsatz, z.B.Honorar (netto)
Gewinnermittlung bzw.
Einnahmenüberschussrechnung
200.000 €517,00 €5/10 - 30/1025/101.292,50 €
Gewinnermittlung bzw.
Einnahmenüberschussrechnung
500.000 €785,00 €5/10 - 30/1025/101.962,50 €
Gewinnermittlung bzw.
Einnahmenüberschussrechnung
1.000.000 € 5/10 - 30/1025/102.655,00 €
Gewinnermittlung bzw.
Einnahmenüberschussrechnung
2.000.000 € 5/10 - 30/1025/103.637,50 €

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