Gewerbesteuererklärungen

Die Vergütungen für die Erstellung der Gewerbesteuererklärungen sind in § 24 StBVV sowie (Beratungstabelle) geregelt. Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrages und eines Gewerbeverlustes (Mindestgegenstandswert: 8.000 €).

GewerbesteuererklärungGegenstands
-wert bis
Volle
Gebühr(10/10)
 
RahmenAnsatz, z.B.Honorar (netto)
Gewerbesteuererklärung50.000 €1.230,00 €1/10 - 6/103/10369,00 €
Gewerbesteuererklärung110.000 €1.593,00 €1/10 - 6/103/10477,90 €

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