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Die Vergütungen für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen sind in § 24 StBVV und § 27 StBVV sowie in der T abelle A (Beratungstabelle) geregelt. Der Gegenstandswert für den Mantelbogen einer Einkommensteuererklärung bemisst sich nach der Summe der positiven Einkünfte (Mindestgegenstandswert: 8.000 €). Der Gegenstandswert für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt (Mindestgegenstandswert: 8.000 €).
Einkommensteuererklärungen | Wert | Volle | Rahmen | Ansatz, z.B. | Honorar (netto) |
---|---|---|---|---|---|
Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Kinder, etc.) ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte | 50.000 € | 1.230,00 € | 1/10 - 6/10 | 3/10 | 369,00 € |
Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Kinder, etc.) ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte | 110.000 € | 1.593,00 € | 1/10 - 6/10 | 3/10 | 477,90 € |
Ermittlung des Überschusses für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) | 40.000 € | 1.061,00 € | 1/20 - 12/20 | 4/20 | 212,20 € |
Ermittlung des Überschusses für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) | 155.000 € | 1.864,00 € | 1/20 - 12/20 | 4/20 | 372,80 € |
Ermittlung des Überschusses aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) | 10.000 € | 571,00 € | 1/20 - 12/20 | 6/20 | 171,30 € |
Unser Mindest-Honorar:
Wir erstellen Einkommensteuererklärungen auch gerne für Sie, wenn diese enthalten. Wir können Ihnen diese Leistung ab 595,00 € (inkl. 19% Umsatzsteuer) geringere Gegenstandswerte anbieten.
Prüfung Ihres Steuerbescheides:
Für die Prüfung Ihres Steuerbescheides berechnen wir 60,00 € bis 100,00 € je angefangene halbe Stunde, sofern wir Ihre Einkommensteuererklärung erstellt haben. Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellt haben und mit dem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden sein, können wir diesen gerne für Sie prüfen. Wir berechnen diese Leistung mit unserem Zeithonorar.
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