Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sind in § 33 und Tabelle C (Buchführungstabelle) geregelt. Gegenstandswert ist der Jahresumsatz oder der höhere Aufwand.

Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Buchführungs- und AufzeichnungspflichtenWertVolle
Gebühr
RahmenAnsatz, z.B.Honorar (netto)
Finanzbuchführung, monatlich 200.000 € 220,00 € 2/10 - 12/10 7/10 154,00 €
Finanzbuchführung, monatlich 500.000 € 410,00 € 2/10 - 12/10 7/10 287,00 €
Finanzbuchführung, monatlich 1.000.000 € 700,00 € 2/10 - 12/10 7/10 490,00 €

Wir betreuen auch gerne Mandanten mit geringeren Umsätzen. Wir berechnen bei monatlich zu erstellenden Buchhaltungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen mindestens 75,00 € netto/Monat.

Bevor wir mit der eigentlichen Tätigkeit für Sie, nämlich der ersten Buchhaltung beginnen können, ist das Finanzamt davon in Kenntnis zu setzen. Sie als Mandant werden bei uns in dem Programm Kanzlei-Rechnungswesen angelegt. Für diese sogenannte Ersteinrichtung berechnen wir einmalig 120,00 €. Für weitere Tätigkeiten im Bereich Buchführung, wie z.B. der Belegsortierung, berechnen wir grundsätzlich 35,00 € je angefangene halbe Stunde.

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