Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung

Die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung) der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit ist in § 25 sowie in Tabelle B (Abschlusstabelle) geregelt. Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt (Mindestgegenstandwert: 12.500 €).

Gewinnermittlung bzw. EinnahmenüberschussrechnungWertVolle
Gebühr
RahmenAnsatz, z.B.Honorar (netto)
Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung 200.000 € 440,00 € 5/10 - 20/10 12/10 528,00 €
Gewinnermittlung bzw. Einnahmenüberschussrechnung 500.000 € 668,00 € 5/10 - 20/10 12/10 801,60 €

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