Aufstellung eines Jahresabschlusses und eines Anhangs

Die Gebühren für die Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung) sowie die Gebühr für die Erstellung des Anhangs sind in § 35 sowie der Tabelle B (Abschlusstabelle) geregelt. Gegenstandswert ist das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung.

JahresabschlüsseWertVolle
Gebühr
RahmenAnsatz, z.B.Honorar (netto)
Erstellung eines Jahresabschlusses 250.000 € 491,00 € 10/10 - 40/10 25/10 1.227,50 €
Erstellung eines Jahresabschlusses 500.000 € 668,00 € 10/10 - 40/10 25/10 1.670,00 €
Erstellung eines Jahresabschlusses 1.000.000 € 903,00 € 10/10 - 40/10 25/10 2.257,50 €
Erstellung eines Anhangs (für Kapitalgesellschaften) 250.000 € 491,00 € 2/10 - 12/10 6/10 294,60 €
Erstellung eines Anhangs (für Kapitalgesellschaften) 500.000 € 668,00 € 2/10 - 12/10 6/10 400,80 €
Erstellung eines Anhangs (für Kapitalgesellschaften) 1.000.000 € 903,00 € 2/10 - 12/10 6/10

541,80 €

 

Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter sind gemäß § 325 HGB verpflichtet ihren Jahresabschluss im Elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) zu veröffentlichen. Wir können die Offenlegung gerne für Sie durchführen. Soweit wir den Jahresabschluss für Sie erstellen berechnen wir für die Offenlegung regelmäßig 150,00 €, netto.

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