Lohnbuchführung

Das Honorar für die Lohnbuchführung ist in § 34 StBGebV geregelt. Gemäß der StBGebV werden die Gebühren für diese Dienstleistungen entweder pro Arbeitnehmer oder nach der Zeitgebühr berechnet. Beispielhaft haben wir hier für Sie die von uns in diesem Bereich angebotenen Dienstleistungen und das dazugehörige Honorar aufgeführt:

LohnbuchführungWertHonorar (netto)
Sofortmeldung (§ 34 V StBGebV)  je Arbeitnehmer 5,00 €

Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten,

An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse

(§ 34 I StBGebV) 

je Arbeitnehmer 9,00 €
Gehalts- bzw. Lohnabrechnung, monatlich

(§ 34 II StBGebV)

je Arbeitnehmer 15,00 €

Lohnsteuerbescheinigungen, Anträge nach Lohnfortzahlungsgesetz, Verdienstbescheinigungen

(Zeitgebühr gemäß § 34 V StBGebV) 

je Arbeitnehmer

15,00 €

 

 

Weitere Arbeiten im Lohnbereich rechnen wir gemäß der Zeitgebühr nach § 34 V StBGebV ab. Die Zeitgebühr in diesem Bereich beträgt bei uns 35,00 € je angefangene halbe Stunde. Zu diesen Dienstleistungen gehören zum Beispiel die Erstaufnahme der Mandantenstammdaten und die Meldung zur Berufsgenossenschaft.

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